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Produktsicherheit

Allgemeine Informationen zum ElektroG und BattG 2023 (WEEE)

Das ElektroG und das BattG basieren auf der EU-EPR-Richtlinie 2012/19/EU. Diese regelt den Vertrieb, die Rücknahme und die sachgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie von Batterien und Akkumulatoren innerhalb der EU. EPR steht für „Extended Producer Responsibility“ (Erweiterte Produzentenverantwortung).

Ab dem 1. Juli 2023 besteht u. a. für Online-Marktplätze die Pflicht, Händler auf das Vorhandensein von WEEE-Registrierungsnummern für das ElektroG hin zu überprüfen.

Händler von Elektro- und Elektronikartikeln aus den entsprechenden Gerätekategorien sowie Händler, die unter die Bezeichnung „Hersteller im Sinne des Elektrogesetzes“ fallen, dürfen ihre Artikel nur noch dann verkaufen, wenn Sie diese bei der stiftung ear registriert haben.

Darüber hinaus ist es Fulfillment-Anbietern nicht gestattet, Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung oder Versand von Elektro- oder Elektronikgeräten eines Verkäufers mit fehlender oder ungültiger WEEE durchzuführen. Aus diesem Grund werden wir die erforderlichen Informationen bereits bei der Angebotserstellung prüfen. Sollten sich dennoch Artikel mit fehlender oder ungültiger WEEE im FBK-Lager befinden, werden wir Sie informieren und zeitnah eine Remission veranlassen (sofern Sie die Informationen nicht zeitnah übermitteln).

Sollten Sie Artikel über Fulfillment by Kaufland verkaufen wollen, die unter das ElektroG und das BattG fallen, informieren Sie sich bitte vorab über die allgemeinen rechtlichen Anforderungen und stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Angaben im Seller Portal hinterlegt haben. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen finden Sie hier oder bei der stiftung ear.

Market Surveillance Regulation (CE-Label)

Die Anforderungen der Marktüberwachungsverordnung (MÜ-VO) haben es zum Ziel, Verbraucher vor unsicheren und nicht EU-konformen Produkten zu schützen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Wirtschaftsbeteiligten zu schaffen. In diesem Zuge wurde die CE-Kennzeichnung eingeführt. Weitere Informationen zur MÜ-VO finden Sie hier.

Sollten Sie Artikel über FBK anbieten wollen, die der CE-Kennzeichnungspflicht unterliegen, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:

  • Ihre Kundennummer
  • GTIN des Artikels
  • Produktbezeichnung / Produkttyp
  • Name des Herstellers inkl. Adresse
  • Foto des CE-Logos inkl. Nummer auf dem Artikel und/oder der Verpackung; das CE-Logo muss auf den Fotos deutlich zu erkennen sein und dem Artikel zugeordnet werden können

Schicken Sie uns diese Informationen bitte an die E-Mail-Adresse fbk-msr@kaufland-marketplace.com.

Nachdem Sie uns die relevanten Informationen an die angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt haben, können Sie gleich im Anschluss damit fortfahren, Ihre Lieferung zu erstellen und an uns zu senden.

Allgemeiner Überblick über Kategorien, die ein CE-Zertifikat benötigen

Jeder Händler ist verpflichtet zu überprüfen, ob eines der Produkte den CE-Verpflichtungen entspricht und die EU-Anforderungen erfüllt:

1. energieverbrauchsrelevante Produkte (2009/125/EG)
2. elektrische Betriebsmittel (2014/35/EU)
3. einfache Druckbehälter (2014/29/EU)
4. Spielzeug (2009/48/EG)
5. Bauprodukte (2011/305/EU)
6. elektromagnetische Verträglichkeit (von Elektro- und Elektronikprodukten), (2014/30/EU)
7. persönliche Schutzausrüstungen (2016/425/EU)
8. nichtselbsttätige Waagen (2014/31/EU)
9. aktive implantierbare medizinische Geräte (2007/47/EG)
10. Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe (2016/426/EU)
11. Warmwasserheizkessel (92/42/EWG)
12. Explosivstoffe für zivile Zwecke (2014/28/EU)
13. pyrotechnische Gegenstände (2013/29/EU)
14. Medizinprodukte (2007/47/EG)
15. Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (2014/34/EU)
16. Sportboote (2013/53/EU)
17. Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge (2014/33/EU)
18. Druckgeräte (2014/68/EU)
19. Maschinen (2006/42/EG)
20. In-vitro-Diagnostika (98/79/EG)
21. Funkanlagen (2014/53/EU)
22. Seilbahnen für den Personenverkehr (2016/424/EU)
23. Messgeräte (2014/32/EU)