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After-Sale-Service
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Alle Infos zu Paketlieferungen
1. Transportverpackung für Paketlieferungen
2. Deklaration bei losen Paketlieferungen
3. Verlust von Packstücken auf dem Transportweg
Paketlieferungen sind nur zulässig, sofern die Anzahl von 30 Paketen nicht überschritten wird. Bei Lieferungen von mehr als 30 Paketen ist eine Palette zu bilden. Eine Erstellung von mehreren Shipments innerhalb kurzer Zeit, um die Paketanzahl pro Lieferung zu reduzieren, ist nicht zulässig. Das FBK-Lager behält sich bei offensichtlichem Missbrauch der Rahmenbedingungen eine Annahmeverweigerung vor.
Die für die Lieferung an ein FBK-Lager genutzte Umverpackung muss sechsseitig sein, da sie andernfalls nicht maschinell bearbeitet werden kann. Außerdem muss sie zuverlässig geschlossen sein, sodass sie sich während des Transports nicht öffnet oder das Produkt beschädigt wird.
Das Paket muss mittlerem Druck von allen Seiten widerstehen können, ohne sich dadurch zu verformen. Es muss sichergestellt werden, dass das Paket nicht durch den Druck, der beim Transport mit einem Paketdienstleister durch den Kontakt zu anderen Paketen (<=31,5 KG) entsteht, zerdrückt wird.
Der Karton muss einen Falltest aus ca. 120 cm Höhe bestehen. Dabei muss der Karton mindestens einem Fall auf jeder Seite und auf einer Ecke standhalten, ohne dass sich dieser öffnet.
Die Außenverpackung muss aus Kartonage bestehen und darf nicht in weitere Materialien eingepackt sein (z.B. Folie).
Es dürfen sich keine beweglichen oder losen Teile in der Verpackung befinden, die das Produkt beschädigen oder den Karton von innen durchstoßen können.
Bei losen Paketlieferungen muss der FBK-Lieferschein in jedes Paket der Lieferung gelegt oder in einer Versandtasche an jedem losen Paket befestigt werden. Es sind nur Lieferscheine zulässig, die im Originalformat auf DIN A4 Papier gedruckt wurden. Lieferscheine dürfen nicht in den Produktkarton gelegt werden. Andernfalls müsste der Karton im Wareneingang geöffnet werden, wodurch das Produkt zur B-Ware würde.
Auf jedem Paket müssen Absender- und Empfängeranschrift vorhanden sein. Im Seller Portal wird Ihnen für jedes Paket ein Etikett mit Barcodes zur Verfügung gestellt. Das FBK-Barcode-Etikett muss zwingend auf jedem Paket angebracht werden. Sofern genug Platz auf dem Karton ist, kleben Sie das Etikett auf dieselbe Kartonseite wie den Versandaufkleber. Bei kleinen Paketen passen möglicherweise nicht beide Etiketten auf dieselbe Kartonseite.
Bitte achten Sie darauf, dass jedes Etikett nur einmal verwendet werden darf. Wenn Etiketten fehlen oder doppelt genutzt sind, ist eine Bearbeitung der betroffenen Pakete im FBK-Lager nicht möglich.
Die Versand- und FBK-Barcode-Etiketten müssen so an den Paketen angebracht sein, dass sie von außen gut lesbar sind und keine Naht des Kartons überkleben.
Achtung!
SIOC-Produkte, die als VE geliefert werden, müssen vor dem Versand zum FBK-Lager in eine Umverpackung verpackt werden. Der SIOC-Karton darf nicht als Versandkarton für den Versand zum FBK-Lager genutzt werden!
Zur besseren Nachverfolgbarkeit des Lieferstatus einer Lieferung empfehlen wir die Aufbewahrung der Sendungsnummern aller Paletten/Packstücke. Jede Sendungsnummer sollte zusätzlich im Seller Portal in der entsprechenden Lieferung hinterlegt werden.
Im Wareneingangsprozess werden keine Sendungsnummern erfasst. Auf Nachfrage kann bestätigt werden, welche Paketnummer (Angabe auf dem FBK-Barcode-Etikett) zugestellt wurden. Um nicht zugestellte Pakete zu identifizieren, muss der Versender daher eine Zuordnung von Sendungsnummer und Paketnummer vornehmen. Dies erfolgt außerhalb des Seller Portals (z.B. in Excel, WMS).
Einzelprüfungen von Wareneingängen aufgrund von Anfragen seitens des Händlers erfolgen nur, wenn laut Sendungsverfolgung alle Paletten/Pakete einer Lieferung erfolgreich beim FBK-Lager zugestellt wurden. Die entsprechenden Ablieferbelege sind vor Einreichung einer Anfrage durch den Händler beim Transportdienstleister einzuholen.
Der Verbleib nicht zugestellter Paletten/Pakete ist vom Händler mit dem Versandunternehmen zu klären. Dies liegt nicht in der Verantwortung des Empfängers.
Zusammenfassung