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Lithiumbatterien und Lithiumzellen werden im Transportrecht als gefährliche Güter eingestuft. Ihr Transport unterliegt grundsätzlich den Anforderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
Dabei werden dem jeweiligen Gefahrgut sogenannte UN-Nummern oder auch Stoffnummern zugewiesen. Diese vierstelligen Kennzahlen dienen als Kurzbeschreibung des Transportguts und (in Kombination mit einer entsprechenden Gefahrnummer) der von ihm ausgehenden Gefährdung zum Zweck einer schnellen Identifizierung im Schadensfall.
Für die Einstufung von Lithiumbatterien und -zellen als Gefahrgut finden sich die relevanten UN-Vorschriften aktuell unter folgenden UN-Nummern (Vereinfachter Verpackungshinweis nach ADR Sondervorschrift 188):
Bitte pflegen Sie die Attribute für alle Produkte innerhalb der folgenden Kategorien:
Elektrische Zahnbürsten | Smartwatches |
Lampen | Akkus |
Spielwaren | Powerbanks |
Außenthermometer | Konsolen-Zubehör |
Motorroller | Laptops & Zubehör |
Gartenleuchten | Laptop-Zubehör |
Motor-Gartengeräte | Tablets |
Alarmanlagen | Desktop-PCs |
Türsprechanlagen | Computerzubehör |
Sonstige Messtechnik | Drucken & Scannen |
Sonstiger Werkstattbedarf | Hardware |
Schrauber | Server |
Werkzeugakkus | Serverzubehör |
Lautsprecher | Kabelzubehör |
Kopfhörer | E-Bikes |
Digitalkameras | Sportuhren & -messgeräte |
Handys | Handyzubehör |
EAN | danger_label_9a | Lithium_ion_shipping_label |
---|---|---|
= Gefahrzettel 9a (Einstufung als ADR Gefahrgut) | = UN-Nummer | |
Wählen Sie „ja“, falls das Produkt als Gefahrgut eingestuft wurde. Andernfalls können Sie das Attribut leer lassen. | Gültige Nummern sind: |