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Zahlungsdiensterahmenvertrag

- nachfolgend auch der „Vertrag“ genannt -

zwischen

1. Registrierenden Unternehmen
- nachfolgend „Händler“ genannt -

und

2. cflox GmbH

vertreten durch die Geschäftsführer Christoph Kaup, Thomas Krings, Dr. Philipp Tillmanns (Gaußstraße 190c, D-22763 Hamburg, Amtsgericht Hamburg, HRB 127858)

- nachfolgend „cflox” genannt –

und

3. Kaufland e-commerce GmbH,

vertreten durch die Geschäftsführer Claudia Bolten, Dr. Gerald Schönbucher und Rolf Schumann (Stiftsbergstraße 1, 74172 Neckarsulm, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Registernummer HRB 774318)

- nachfolgend „Kaufland e-commerce" oder „Marktplatz" genannt -

- der Händler, cflox und der Marktplatz nachfolgend einzeln oder gemeinsam die „Partei" genannt -

PRÄAMBEL

Die Kaufland e-commerce GmbH betreibt auf der Seite www.kaufland.de eine Verkaufsplattform (nachfolgend „kaufland.de“ genannt), über welche sie zum einen selbst Waren an Endkunden vertreibt und auf der anderen Seite als Vermittler von Kauftransaktionen durch Drittanbieter auftritt.

Dieser Vertrag soll zukünftig auch in Bezug auf weitere Verkaufsplattformen, wie die Seiten www.kaufland.sk sowie www.kaufland.cz, Anwendung finden. Der Begriff „kaufland.de“ umfasst in diesem Fall die jeweils weitere Verkaufsplattform, zum Beispiel www.kaufland.cz.

cflox übernimmt, auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages mit dem Marktplatz („Kooperationsvertrag“), die Zahlungsdienste zur Abwicklung von Verträgen über den Kauf und Verkauf von Produkten zwischen dem Endkunden (wie in § 1 dieses Vertrages definiert) und dem Händler, die auf der Website kaufland.de geschlossen werden. cflox nimmt hierzu Zahlungen für den Händler entgegen und zahlt die Gelder aus dem Verkauf der Produkte, abzüglich vereinbarter Gebühren und Entgelte, an den Händler aus. Somit stellen die Leistungen der cflox eine wesentliche Voraussetzung dafür dar, dass die Kaufland e-commerce ihre Funktion als Verkaufsplattform erfüllen, der Betrieb der Verkaufsplattform reibungslos sichergestellt werden kann und die von der Kaufland e-commerce betriebene Verkaufsplattform kaufland.de aufgrund ihrer einfachen und unkomplizierten Handhabung sowohl für Händler als auch für Endkunden attraktiv ist. Dieser Vertrag wird gemäß den Regelungen des Kooperationsvertrags zwischen der Kaufland e-commerce und der cflox geschlossen und gewährleistet einerseits eine funktionierende Abwicklung von Zahlungen für auf kaufland.de abgeschlossene Transaktionen. Andererseits dient er der Sicherstellung der zwischen Kaufland e-commerce und dem Händler getroffenen Vereinbarungen zum Zahlungskonzept und zu den Zahlungskonditionen des Marktplatzes.

cflox ist dazu befugt, bestimmte Zahlungsdienstleistungen anzubieten und ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) als Zahlungsinstitut i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 5 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz („ZAG“) zugelassen. Sie ist im öffentlichen Zahlungsinstitute-Register der BaFin auf deren Website unter ID 148789 eingetragen.

Dies vorausgeschickt, treffen die Parteien die folgende Vereinbarung:

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Händler vertreibt als Unternehmer (§ 14 BGB) Waren über kaufland.de an Endkunden („Endkunden“) und schließt dazu mit den Endkunden einen Kaufvertrag („Grundgeschäft“). Die aus dem Grundgeschäft begründeten Zahlungsforderungen des Händlers kann der Endkunde gegenüber dem Händler mittels unterschiedlicher Zahlarten (u.a. PayPal, Kreditkarte, Vorkasse, „0% Finanzierung“ sowie Sofortüberweisung, Rechnungskauf, Ratenkauf und Lastschrift in Zusammenarbeit mit der Klarna AB (publ) („Klarna“)) begleichen. Zusätzlich räumt der Händler der cflox das Recht ein, dem Endkunden die jeweiligen Kaufpreisforderungen im Namen des Händlers zu stunden und diese gestundeten Forderungen unmittelbar zu übernehmen. cflox ist nicht verpflichtet, die vorgenannten Zahlarten und die Stundung zur Verfügung zu stellen.

cflox nimmt die Zahlungen der Endkunden im Auftrag des Händlers treuhänderisch entgegen und leitet die Geldbeträge, abzüglich der zwischen dem Händler und der Kaufland e-commerce vereinbarten Gebühren und Entgelte, an den Händler weiter.

Neben dem Einzug der Gelder von Endkunden beauftragt der Händler cflox auch mit der Rücküberweisung von eingegangenen Zahlungen des Endkunden im Falle eines Widerrufs des Grundgeschäfts oder anderer Fälle, in denen der Endkunde einen rechtlichen Anspruch auf Rückzahlung oder Rückbuchung des Kaufpreises hat, bzw. dies geltend macht („Rücküberweisung“).

Die Auszahlungsmodalitäten bzgl. der Auszahlung an den Händler bzw. der Rücküberweisung an den Endkunden erfolgt nach Maßgabe des § 7 dieses Vertrages.

§ 2 Sicherungsanforderung

2.1 Die Sicherungsanforderungen im Hinblick auf die (i) vereinnahmten Gelder der Händler als Zahlungsdienstnutzer sowie (ii) die Rücküberweisungen an Endkunden erfüllt cflox mittels einer Bankgarantie oder mittels Treuhandkonten im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 ZAG. Die cflox wird dem Händler und dem Markplatz auf Anfrage mitteilen, auf welche Art sie die zuvor genannten Sicherungsanforderungen erfüllt.

2.2 Im Falle der Bankgarantie wird diese von der Intesa Sanpaolo S.p.A., Filiale Frankfurt am Main bereitgestellt. Die Geltendmachung des Garantiefalls setzt voraus, dass cflox zahlungsunfähig ist. Zugunsten des einzelnen Händlers ist die Garantie maximal beschränkt auf die Höhe der Gelder, die zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Garantiefalls auf den Konten der cflox für ihn verbucht waren. Die Anforderung des Händlers aus der Bankgarantie gegenüber der Intesa Sanpaolo S.p.A., Filiale Frankfurt am Main, muss begleitet sein von Kopien seiner vollständig oder teilweise unbezahlten Rückzahlungsansprüche aus dem jeweiligen Zahlungsdienstevertrag mit cflox. Aus Identifikationsgründen ist der Intesa Sanpaolo S.p.A., Filiale Frankfurt am Main jede Inanspruchnahme unter der Bankgarantie über die Bank des Händlers zuzuleiten, die bestätigt, dass die Anforderungserklärung des Händlers rechtsgültig von diesem unterzeichnet ist.

2.3 2.3 Im Falle der Sicherung durch Treuhandkonten, Die cflox führt die cflox ein zentrales offenes Treuhandsammelkonto bei einem deutschen Kreditinstitut, auf dem die cflox Gelder zur Abwicklung für die Händler bis zur Auszahlung entgegennimmt. Die cflox stellt sicher, dass die eingehenden Beträge jederzeit den Händlern zugeordnet werden können. Auf Verlangen des Händlers wird die cflox das Kreditinstitut nennen, bei dem das Treuhandkonto geführt wird, sowie den Nachweis erbringen, dass dieses Kreditinstitut einer Einrichtung zur Sicherung von Ansprüchen von Anlegern angehört und in welchem Umfang die von der cflox eingezogenen und auf dem Sammelkonto verwahrten Beträge gesichert sind. Die cflox ist berechtigt, Gutschriften vom Treuhandkonto zu entnehmen, die aufgrund von Retouren der der Gutschriften zugrundeliegenden Warenkäufe zu einer Stornierung von Guthaben führen.

§ 3 Angaben zum Händler/Kommunikation

3.1 Der Händler ist verpflichtet, cflox bzw. einem hierfür von cflox beauftragten Dienstleister sämtliche Informationen und Unterlagen zu übermitteln sowie Auskünfte zu erteilen, die gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen des deutschen Geldwäschegesetzes für die Begründung und den Erhalt der Geschäftsbeziehung des Händlers zu cflox notwendig sind.

3.2 Der Händler verpflichtet sich gegenüber cflox, alle gemachten Angaben, bzw. übermittelten Unterlagen auf aktuellem Stand nachzuhalten; ggf. erforderliche Unterlagen ohne weitere Aufforderung nachzureichen und cflox Änderungen hinsichtlich der gemachten Angaben/übermittelten Unterlagen unverzüglich mitzuteilen.

3.3 Der Händler gibt gegenüber cflox ein Referenzkonto an, auf welches Auszahlungen erfolgen sollen („Referenzkonto“). Eine Veränderung des Referenzkontos teilt der Händler cflox unverzüglich, mindestens jedoch 10 Werktage vor der nächsten Auszahlung, mit.

§ 4 Zahlungsabwicklung/Zahlarten

Für den Händler bestimmte Zahlungen nimmt ausschließlich die cflox auf einem sog. Clearingkonto (bzw. einem Unterkonto des Clearingkontos) (das Clearingkonto zusammen mit den Unterkonten nachfolgend das „Clearingkonto“) entgegen. Für die Bezahlung der Produkte des Händlers kann der Endkunde auf kaufland.de wahlweise zwischen verschiedenen Zahlungsoptionen wählen. Diese Zahlungsoptionen werden entweder direkt von cflox oder aber von dritten Anbietern bereitgestellt. Zu den Zahlungsmethoden gehören u.a. die Zahlung via PayPal, Kreditkarte, Vorkasse, „0% Finanzierung“ sowie Sofortüberweisung, Rechnungskauf, Ratenkauf und Lastschrift in Zusammenarbeit mit Klarna.

§ 5 Kreditkartenakzeptanz

Aufgrund der Regularien zur Abwicklung von Kreditkartenzahlungen ist cflox verpflichtet, den Händler gemäß folgender Regelungen zu informieren und gegenüber cflox zu verpflichten:

5.1 cflox ist berechtigt, einzelne Händler von der Durchführung für Kreditkartenzahlungen von Endkunden abzulehnen. Gründe sind unter anderem insbesondere

  • ein erhöhtes Volumen erwarteter Rückbelastungen,
  • ein Verstoß des Händlers gegen die Regularien der Kreditkartenorganisationen (die „Regularien“) oder anzuwendendes Recht,
  • mangelnde Liquidität des Händlers.

5.2 Der Händler verpflichtet sich, die Regularien aller Kreditkartenorganisationen einzuhalten, die für die Abwicklungen von Zahlungen über kaufland.de relevant sind. Die Regularien der Kreditkartenorganisationen sind im Internet oder auf Anfrage bei cflox erhältlich.

5.3 Der Händler erkennt an, dass die Kreditkartenorganisationen die alleinigen und ausschließlichen Inhaber der Kreditkartenmarken sind. Der Händler verpflichtet sich zudem, das Eigentum an diesen Marken aus keinem Grund zu bestreiten und er erkennt an, dass die Kreditkartenorganisationen ihm die Verwendung der Marken jederzeit, mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung aus beliebigem Grund untersagen können.

5.4 Der Händler erkennt die Berechtigung der Kreditkartenorganisationen an, alle Bestimmungen der Regularien durchzusetzen und ihm jedes Verhalten zu untersagen, das den Kreditkartenorganisationen nach deren Auffassung einen Schaden – einschließlich eines Rufschadens – zufügen oder die Gefahr eines solchen Schadens hervorrufen oder sich nachteilig auf die Integrität des Zahlungssystems und/oder die Vertraulichkeit der Informationen der Kreditkartenorganisationen, wie sie in den Regularien definiert ist, auswirken könnte.

5.5 Der Händler verpflichtet sich, nichts zu unternehmen, was die Ausübung dieses Rechts durch die Kreditkartenorganisationen verhindern oder beeinträchtigen könnte.

5.6 Der Händler darf von einem Karteninhaber nicht verlangen, auf ein Recht zur Anfechtung einer Transaktion zu verzichten.

5.7 cflox ist berechtigt, regelmäßige oder fallbasierte Überprüfungen der Systeme und Geschäftsräume der Händler vorzunehmen.

§ 6 Forderungsabtretung

6.1 Der Händler verpflichtet sich gegenüber cflox, alle entstehenden Forderungen aus den Verkäufen von Produkten, welche von Endkunden über die jeweils an-gebotenen Zahlarten bezahlt werden, fortlaufend an die cflox abzutreten. Der Händler stimmt der Forderungsabtretung an cflox hiermit zu.

(a) Das Angebot zur Abtretung erfolgt durch die Übermittlung aller wesentlichen Merkmale der Forderung an cflox. Dies geschieht in der Regel automatisch mit Abschluss des Bestellvorgangs des Endkunden.

(b) cflox nimmt das Angebot zur Abtretung der angebotenen Forderungen schon jetzt an. Das gilt nicht für das Angebot von Forderungen, denen ein Abtretungsverbot entgegensteht oder die mit einem verlängerten Eigentumsvorbehalt oder mit einer Globalzession kollidieren. Der Händler verzichtet gem. § 151 S. 1 BGB auf den Zugang der Annahmeerklärung.

6.2 Die Versendung der Ware durch den Händler hat so kurz nach Bestellung wie möglich und innerhalb des dem Endkunden bei der Bestellung mitgeteilten Zeitrahmens zu erfolgen. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Händler nicht berechtigt, bei Nutzung der o.g. Zahlungsalternativen Lieferung an einen anderen Empfänger als den Endkunden oder an eine Lieferanschrift, die von der Rechnungsanschrift des Endkunden -abweicht, anzubieten.

6.3 Hinsichtlich aller abgetretenen Forderungen verpflichtet sich der Händler gegenüber cflox, cflox alle Umstände anzuzeigen, die einer Abtretung der Forderung entgegenstehen. Dazu zählen insbesondere ein Abtretungsverbot sowie die Kollision mit einem verlängerten Eigentumsvorbehalt oder mit einer Globalzession.

6.4 Der Händler garantiert cflox, dass er (i) Eigentümer der über die jeweilige. Zahlart generierten Forderungen (wie diese in den übermittelten Daten beschrieben worden ist) geworden ist, (ii) Eigentümer sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Rechte ist, (iii) die Forderung frei von Rechten Dritter ist, (iv) frei von Einreden und Einwendungen sind und (v) im Hinblick auf die Forderung kein Abtretungsverbot besteht. Einreden und Einwendungen sind beispielsweise, aber nicht abschließend, fehlende Fälligkeit, Aufrechnung, Anfechtung, Minderung, Rücktritt und die Geltendmachung von Schadensersatz- und Nacherfüllungsansprüchen. Verweigert der Endkunde aufgrund von Einreden oder Einwendungen die Zahlung, kann cflox von der Forderungsabtretung zurücktreten und Rückzahlung des Kaufpreises vom Händler verlangen. Darüber hinaus garantiert der Händler gegenüber cflox, dass die Forderung nicht nachträglich in ihrem rechtlichen Bestand verändert wird. Weitere Garantien gibt der Händler nicht ab. Insbesondere haftet der Händler gegenüber cflox nicht für die Zahlungsunfähigkeit des Endkunden.

cflox trägt somit gegenüber dem Händler das Risiko der Nichtzahlung des Endkunden
6.5 in Bezug auf die Forderungen aus den Grundgeschäften, welche die Händler aufgrund der Nichtzahlung des Endkunden an die cflox übertragen hat.

6.6 Mit Erwerb der Forderung ist cflox gegenüber dem Händler zu einer Zahlung in der Höhe des Kaufpreises der abgetretenen Forderungen verpflichtet. cflox wird unverzüglich nach der Forderungsabtretung eine entsprechende Gutschrift auf einem intern geführten Rechnungskonto für den Händler vor-nehmen. Die Auszahlung an den Händler erfolgt gemäß den weiteren Bestimmungen dieses Vertrages.

§ 7 Kontoführung/Kontozugriff

7.1 cflox führt für den Händler im Rahmen dieser Vereinbarung kein Konto in laufender Rechnung bzw. kein Zahlungskonto gemäß § 1 Abs. 17 ZAG.

7.2 Einzahlungen für den Händler werden von der cflox auf dem Clearingkonto treuhänderisch entgegengenommen und gebucht. Ebenso wird ein internes Rechnungskonto für den Händler geführt.

7.3 Der Händler kann von cflox eine Weiterleitung von Beträgen nur im Rahmen eines ihm zustehenden, auf dem Clearingkonto vorhandenen Guthabens verlangen. Der Händler kann über die von cflox bereitgestellten Systeme jederzeit Einsicht über sein Guthaben nehmen. Sollte es zu einer über das vorhandene Guthaben hinausgehenden Auszahlung gekommen sein, so ist dieser Betrag durch den Händler unverzüglich auf das von cflox geführte Clearingkonto zurückzuzahlen.

§ 8 Auszahlung von Kontoguthaben und Rücküberweisungen

8.1 cflox ist gegenüber dem Händler verpflichtet, die für den Händler entgegengenommenen Beträge, nach Zahlungseingang auf dem Clearingkonto und abzüglich aller vereinbarten Entgelte und Aufwendungen, zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt auszukehren (der „Auszahlungsanspruch“), dies gilt nicht insoweit, als cflox gegenüber dem Händler zu einem Einbehalt von Beträgen berechtigt ist.

8.2 cflox rechnet die jeweiligen Händlerguthaben tagesaktuell ab. Insbesondere wegen des Verbraucherwiderrufsrechts im Fernabsatzgeschäft sowie unterschiedlichen Lieferzeiträumen werden die auf dem hierfür eingerichteten Clearingkonto der Händler eingegangenen Gelder jedoch erst mit einer zeitlichen Verzögerung von mindestens 14 (vierzehn) Tagen, spätestens jedoch zweiundvierzig (42) Tage, nach Abschluss des Kaufvertrages zur Auszahlung an den jeweiligen Händler bereitgestellt. Auf das Pfandrecht gemäß § 12 wird verwiesen.

8.3 Eine Wertstellung der Zahlungen an den Händler erfolgt gemäß § 675t Abs. 1 BGB nach Erhalt des jeweiligen Betrages auf das Clearingkonto. Der Händler kann über den Marktplatz die Auszahlung beantragen. Die Auszahlung ist nach Wahl des Händlers (unter Berücksichtigung der unter § 7.2 dargestellten Fristen) grundsätzlich zu zwei Terminen im Monat möglich. Diese werden in dem System dargestellt. Darüber hinaus hat der Händler die Möglichkeit, die Auszahlung fälliger und freigegebener Gelder zu weiteren Zeitpunkten zu beantragen. Eine Auszahlung kann jedoch stets nur an Bankarbeitstagen erfolgen.

8.4 cflox ist gegenüber dem Händler berechtigt, von den auf dem Clearing-konto für den Händler eingegangenen Beträgen folgende Positionen nicht an den Händler auszukehren, sondern einzubehalten und direkt zu verrechnen:

(a) die zwischen dem Marktplatz und dem Händler vereinbarte Provision; und

(b) weitere Entgelte und Ansprüche des Marktplatzes gegen den Händler; und (einschließlich Rücküberweisungen);

(c) weitere Entgelte und Ansprüche von Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung von weiteren Serviceleistungen, die der Händler auf dem Marktplatz in Anspruch genommen hat (unabhängig von Ziffer 8.4 (a) und (b)), und

(d) etwaige der cflox einredefrei zustehende und fällige Ansprüche gegen den Händler.

8.5 Die Auszahlung von Guthaben des Händlers wird cflox auf das Referenzkonto des Händlers veranlassen.

8.6 Überdies ermächtigt der Händler cflox widerruflich, soweit nichts anderes vereinbart ist, die von ihm zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten des Referenzkontos mittels Lastschrift einzuziehen, sollte eine Verrechnung mit dem bei cflox vorhandenen Guthaben des Händlers nicht möglich sein.

8.7 Der Händler wird von cflox bei außergewöhnlichen Transaktionen, wie z.B. der Einziehung von Stornogebühren, informiert und hat in jedem Fall für entsprechende Kontendeckung zu sorgen. Eine gültige Einzugsermächtigung ist Voraussetzung dieses Vertrages und wird für die Ab-rechnung benötigt.

8.8 Der einem Endkunden zustehende Erstattungsbetrag wird diesem auf seinem virtuellen Konto bei cflox gutgeschrieben und zur Auszahlung freigegeben. Spiegelbildlich wird der Erstattungsbetrag auf dem virtuellen Konto des Händlers in Abzug gebracht. Die Rücküberweisung an den Endkunden erfolgt im Auftrag des Händlers

§ 9 Pflichten des Händlers/Informationsweitergabe an den Marktplatz

9.1 Der Händler verpflichtet sich gegenüber cflox zur Einhaltung aller auf ihn und die von ihm erbrachten Leistungen anwendbaren gesetzlichen Anforderungen. Entsprechendes gilt für die Einhaltung der Regelwerke von Kreditkartenorganisationen und Zahlungsmethodenanbieter, soweit sie Anforderungen an den Händler vorsehen. Es hat insbesondere sicherzustellen, dass

(a) die von ihm erbrachten Leistungen aufgrund der jeweils anwendbaren Gesetze in einer rechtlich zulässigen Art und Weise erbracht werden und

(b) die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen an den Vertrieb der Leistungen des Händlers (z.B. Anforderungen an Fernabsatzgeschäfte, Anforderungen aus dem elektronischen Geschäftsverkehr, Anforderungen an den E-Commerce) eingehalten werden und

(c) die jeweils für den Händler nach dem jeweils anwendbaren Recht geltenden Informations- und Unterrichtungspflichten eingehalten werden und

(d) die nach dem jeweils anwendbaren Recht geltenden Anforderungen an den Datenschutz eingehalten werden.

9.2 Der Händler darf zur Erfüllung der ihm nach dieser Vereinbarung obliegenden Pflichten Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung einschalten; diese Zustimmung wird in Bezug auf den Marktplatz hiermit erteilt.

§ 10 Informationsaustausch mit dem Marktplatz

Der Händler ist damit einverstanden, dass cflox sämtliche Informationen, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung sowie in den Prozessen zur Registrierung und Verwaltung des Händleraccounts über den Händler und dessen Überweisungen erhält, dem Marktplatz mitteilen darf. Der Händler entbindet cflox insoweit vom Datengeheimnis gegenüber dem Marktplatz.

§ 11 Beschwerden

Bei Reklamationen oder Beschwerden kann sich der Händler an den Kundendienst von cflox unter folgender E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer wenden:

E-Mail: haendler@kaufland-online.de

Rufnummer +49 221 56797203 (Hotline Mo-Fr)

Die Beantwortung von Beschwerden durch cflox erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist.

Beschwerden der Händler, die sich unmittelbar auf die Zahlungsabwicklung und die Erbringung eines Zahlungsdienstes beziehen, werden spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang der Beschwerde beantwortet. Kann cflox ausnahmsweise aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb von 15 Arbeitstagen antworten, erhält der Händler eine vorläufige Antwort mit den Gründen für die Verzögerung und eine Information, bis wann eine Beantwortung der Beschwerde spätestens zu erwarten ist. Die endgültige Beantwortung der Beschwerde erfolgt in keinem Fall später als 35 Arbeitstage nach Eingang der Beschwerde.

Die Beantwortung der Beschwerde erfolgt entweder in Papierform, in elektronischer Form oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger.

Anstatt oder zusätzlich zu einer Beschwerde in Bezug auf die Zahlungsabwicklung und die Erbringung eines Zahlungsdienstes kann der Händler sich auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de) wenden. Weitere Informationen über die zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung und über die Voraussetzungen über deren Anrufung finden sich unter dem folgenden Link:

https://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Schlichtungsstelle/schlichtungsstelle.html

§ 12 Sicherheiten/Pfandrecht

Zur Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche von cflox gegen den Händler aus dieser Vereinbarung bestellt der Händler zugunsten von cflox ein Pfandrecht an allen Ansprüchen, die ihm aus dieser Vereinbarung zustehen oder künftig zustehen werden (insbesondere an Ansprüchen auf die Auskehrung der für den Händler entstandenen Guthaben). cflox nimmt die Pfandrechtsbestellung an. cflox gibt das Pfand frei, soweit sie das auf dem Clearingkonto verbuchte Guthaben nach Maßgabe von § 8 an den Händler auszahlt.

§ 13 Entgelte

Das Entgelt für die Zahlungsdienstleistungen der cflox nach diesem Vertrag wird entsprechend den im Kooperationsvertrag vereinbarten Bedingungen von Kaufland e-commerce gezahlt, da die Zahlungsdienste aus Sicht des Händlers wirtschaftlich betrachtet Bestandteil des Leistungspakets der Marktplatznutzung sind und der Händler dafür ein einheitliches Entgelt im Rahmen der Leistungsbeziehung zur Kaufland e-commerce entrichtet.

§ 14 Haftung

14.1 Ansprüche der Händler auf Schadensersatz gegen cflox und dem Marktplatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Händler aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der cflox oder dem Marktplatz ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung der Ziele des Vertrags notwendig sind und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

14.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die cflox gegenüber dem Händler nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden (maximal auf das einfache des durchschnittlichen Auszahlungssaldos der letzten drei Monate vor dem Entstehen des Anspruchs), wenn dieser Schaden einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Händler aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

14.3 Schadensersatzansprüche gegen die cflox und den Marktplatz verjähren nach Ablauf von zwölf Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie beruhen auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung. Bei diesen richtet sich die Verjährung nach den gesetzlichen Fristen. Ansprüche und Einwendungen des Händlers gegen cflox aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Händler die cflox nicht spätestens 12 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervon unterrichtet hat.

14.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse geltend entsprechend für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der cflox und des Marktplatzes.

§ 15 Freistellung der cflox wegen Rechtsverletzungen sowie Mitwirkungspflichten der Händler

15.1 Der Händler stellt die cflox auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen und Belastungen frei, die Dritte – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen die cflox wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen (z. B. gegen Regelwerke von Kreditkartenorganisationen, Zahlungsmethodenanbietern) geltend machen. Der Händler übernimmt diesbezüglich die notwendigen Kosten aller hierdurch notwendigen Maßnahmen, einschließlich der notwendigen Kosten einer dadurch verursachten Rechtsverteidigung der cflox. Das gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung vom Händler nicht zu vertreten ist. Die vorstehende Verpflichtung gilt auch zugunsten der Organe und Mitarbeiter der cflox.

15.2 Überdies ist der Händler im Falle vom Anfragen bzw. Auseinandersetzungen der cflox mit Dritten im Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen des Händlers verpflichtet, der cflox auf Anforderung alle die Anfrage bzw. die Auseinandersetzung betreffenden Informationen zur Verfügung zu stellen.

§ 16 Laufzeit/Aussetzung der Leistungen/Kündigungsrechte

16.1 cflox informiert den Händler über den Beginn der Laufzeit des Vertrages. Dies ist der Fall, wenn:

16.1.1 die geldwäscherechtliche Identifizierung des Händlers durch cflox erfolgreich abgeschlossen wurde (vorher können keine im Zusammenhang mit dem Warenverkauf über kaufland.de stehenden Zahlungstransfers durchgeführt werden);

16.1.2 der Händler cflox eine Einzugsermächtigung für das Referenzkonto erteilt hat; und

16.1.3 der Registrierungsprozess als Händler abgeschlossen wurde.

16.2 Der Vertrag hat eine unbestimmte Laufzeit und kann von dem Händler und der cflox jeweils mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.

16.3 cflox ist berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen gegenüber dem Händler auszusetzen, wenn,

(a) der Händler seine Pflichten aus diesem Vertrag in nicht nur unerheblichem Maße verletzt oder

(b) die weitere Durchführung dieses Vertrages von einer hierfür zuständigen Behörde (z.B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Deutsche Bundesbank) beanstandet wird oder mindestens einer der Parteien von einer solchen Behörde die weitere Durchführung dieses Vertrages untersagt wird.

Im Falle einer Aussetzung der Leistungen hat cflox den Händler hierüber unverzüglich zu unterrichten.

16.4 Diese Vereinbarung kann weiterhin jeweils von dem Händler und der cflox ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit Wirkung zum Beendigungszeitpunkt des Servicevertrages gekündigt werden, wenn der zwischen dem Händler und dem Marktplatz geschlossene Servicevertrag – gleich aus welchem Grund – endet. § 675h BGB findet insoweit keine Anwendung.

16.5 Das Recht der Parteien zur fristlosen Kündigung dieser Vereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der cflox zu einer fristlosen Kündigung dieser Vereinbarung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn:

(a) über das Vermögen des Händlers die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wurde oder

(b) über das Vermögen des Händlers ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder

(c) die Eröffnung eines solchen Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wurde oder

(d) eine berechtigte Aussetzung der Leistungen der cflox nach § 13.3 länger als 14 Tage andauert oder

(e) die in § 7.7 beschriebene Einzugsermächtigung widerrufen wird, oder

(f) der Händler wesentliche Vertragspflichten verletzt.

16.6 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine E-Mail genügt den Anforderungen des Schriftformerfordernisses. Die angegebene E-Mail-Adresse kann von den Parteien auch für sonstige Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vertrag verwendet werden.

(a) E-Mails an cflox sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: mpps@cflox.com.

(b) Der Händler teilt cflox und dem Marktplatz eine entsprechende E-Mail-Adresse vor Beginn der Vertragslaufzeit mit.

(c) E-Mails an den Marktplatz sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: haendler@kaufland-online.de.

16.7 Sowohl die Beendigung als auch die Aussetzung dieses Vertrages lassen die Haftung der Parteien dieses Vertrages für bereits entstandene Ansprüche unberührt.

16.8 Bis zum Beendigungszeitpunkt dieses Vertrages bereits abgeschlossene Kaufverträge sind noch vollständig zu erfüllen und abzuwickeln (einschließlich Bearbeitung von Reklamationen und Rücküberweisungen). Die Regelungen dieses Vertrages gelten für solche Kaufverträge bis zur endgültigen Abwicklung fort.

§ 17 Schlussbestimmungen

17.1 Der Händler darf keinerlei Rechte oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von cflox abtreten oder übertragen.

17.2 Änderungen dieses Vertrages werden dem Händler und dem Marktplatz grundsätzlich nur elektronisch und spätestens vier Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens angeboten. Der Händler kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Dies gilt entsprechend auch für den Marktplatz. Die Zustimmung des Händlers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht bis zu zehn Werktage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn cflox in einer Mitteilung besonders hinweisen. Entsprechendes gilt für die Zustimmung des Marktplatzes. Im Fall eines Ablehnens werden die Vertragsparteien versuchen, innerhalb von zwei Wochen nach Ablehnung durch den Händler eine einvernehmliche Lö-sung zu finden. Für den Fall, dass keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, steht beiden Vertragsparteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

17.3 Sollte eine in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Dies gilt entsprechend im Fall von Vertragslücken. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung bzw. zur Ausfüllung einer Lücke gilt eine angemessene Bestimmung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien entsprechend dem Vertragszweck gewollt hätten, wenn sie diesen Umstand bei Vertragsschluss bereits berücksichtigt hätten.

17.4 Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung der Parteien dar. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Eine Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Die Parteien vereinbaren, dass die Kommunikation zwischen den Parteien elektronisch (insbesondere in Form von E-Mails) erfolgen darf.

17.5 Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von cflox.