



Die schönste Zeit des Jahres – der Urlaub. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist jedoch im Ausland begrenzt. So zahlt diese nur in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Rücktransporte aus dem Ausland, Ambulanzflüge und Bestattungs- sowie Überführungskosten sind nicht abgesichert. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung bei Urlaubsreisen ins Ausland dringend notwendig.
Mit der Auslandsreise-Krankenversicherung (Tarif RKJ) unseres Kooperationspartners HanseMerkur sind Sie bei jeder Urlaubsreise bis zu 56 Tagen und jeder Geschäftsreise bis zu 10 Tagen Dauer bestens abgesichert. Dies bestätigt auch die Stiftung Warentest mit der Auszeichnung „Testsieger sehr gut".
Folgende Dokumente stehen Ihnen zu diesem Tarif zur Verfügung: | Dateigröße: |
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